Warum sich jetzt wirklich jedes Unternehmen um Barriere­freiheit kümmern muss

20.06.2024 | 
10 min
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Inhalts­verzeichnis

Was ist das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und sorgt dafür, dass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Die Regelungen des BFSG basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) basiert.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

Gesetzliche Verpflichtungen

  • Ab Mitte 2025 müssen Unternehmen in Deutschland ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Dies betrifft Websites, mobile Anwendungen und andere digitale Dienste.
 
  • Die Regelungen basieren auf der EN 301 549, die sich an den WCAG-Richtlinien orientiert.

Vorteile für Unternehmen

Erweiterung der Zielgruppe

Barrierefreie Websites und Apps erschließen neue Kundengruppen, darunter Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen. In Deutschland leben etwa 15 Millionen Menschen mit Behinderungen

Verbesserte Usability

Barrierefreie Websites bieten eine bessere Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer.

SEO-Vorteile

Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Websites, was zu besseren Rankings und mehr Sichtbarkeit führen kann

Image und Kundenbindung

Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, zeigen gesellschaftliche Verantwortung und können ihr Image verbessern

Wer ist betroffen?

  • Online-Shops: Unternehmen, die physische Produkte verkaufen, müssen ihre E-Commerce-Plattformen barrierefrei gestalten.
 
  • Öffentliche Stellen: Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein.
 
  • Private Unternehmen mit öffentlichem Auftrag: Unternehmen, die Dienstleistungen und Produkte im öffentlichen Interesse anbieten und dafür öffentliche Mittel erhalten, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen umsetzen.

Wer ist nicht betroffen?

  • Kleinstunternehmen: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro und weniger als 10 Beschäftigten sind von den neuen gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit ausgenommen.

 

  • B2B-Dienstleister: Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind, fallen nicht unter das BFSG.

Anforderungen und Standards für Barrierefreiheit

Die EN 301 549 und die WCAG-Richtlinien definieren die zentralen Standards, an denen sich Unternehmen orientieren müssen:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Beispiele: Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, kontrastreiche Farben.

  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen über die Tastatur bedienbar sein. Beispiele: Tastaturnavigation, keine Tastaturfallen, Pausierbarkeit von zeitgesteuerten Inhalten.

  • Verständlichkeit: Inhalte müssen leicht verständlich sein. Beispiele: Klare und einfache Sprache, konsistente Navigation, hilfreiche Fehlermeldungen.

  • Robustheit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von einer Vielzahl an Geräten und assistiven Technologien genutzt werden können. Beispiele: Kompatibilität mit Bildschirmlesern, strukturierter HTML-Code.

So erstellen wir barrierefreie Websites

Wir bei etabytes setzen auf bewährte Methoden und modernste Technologien, um barrierefreie Websites zu gestalten. Dabei orientieren wir uns an den WCAG-Richtlinien und berücksichtigen unter anderem die folgenden Aspekte:

  • Navigation: Wir stellen sicher, dass die Navigation barrierefrei und konsistent ist.
 
  • ARIA: Durch die korrekte Implementierung von ARIA (Accessible Rich Internet Applications) machen wir Webseiten für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich.
 
  • Namen und Labels: Wir sorgen dafür, dass Formularfelder und Buttons mit aussagekräftigen Labels versehen sind und Bilder über Alternativtexte verfügen.
 
  • Kontrast: Wir achten darauf, dass das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ausreichend ist, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.
 
  • Tabellen und Listen: Unsere Designs gewährleisten die korrekte Implementierung von Tabellen und Listen zur vereinfachten Navigation für Screenreader.
 
  • Audio & Video: Wir integrieren Untertitel in Videos, um die Informationen auch für gehörlose und hörgeschädigte Nutzer zugänglich zu machen.
 
  • Internationalisierung & Lokalisierung: Durch die Angabe einer gültigen Sprache stellen wir sicher, dass der Text einer Webseite von Screenreadern korrekt wiedergegeben wird.

Relevante Beispiele und Fallstudien zur Barrierefreiheit

  • Microsoft: Microsoft hat sein Betriebssystem Windows und seine Office-Suite barrierefreier gestaltet und konnte dadurch neue Kunden gewinnen und die Zufriedenheit bestehender Kunden steigern · zur Quelle.

  • Adobe: Adobe hat seine Creative Cloud-Produkte barrierefreier gestaltet und konnte dadurch neue Nutzergruppen erschließen, z. B. Designer und Kreative mit Behinderungen · zur Quelle.

  • SAP: SAP hat seine ERP-Software barrierefreier gestaltet und konnte dadurch die Akzeptanz bei Unternehmen mit multinationalen Belegschaften erhöhen · zur Quelle.

  • Deutsche Bahn: Die Deutsche Bahn hat ihre Website und ihre Apps barrierefreier gestaltet und konnte dadurch die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessern und die Zahl der Online-Buchungen erhöhen · zur Quelle.

Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit

Um sicherzustellen, dass Deine Website den Anforderungen entspricht, kannst Du Tools wie den Barrierefreiheit-Checker von webaim.org nutzen, der ersetzt zwar keine professionelle Prüfung ersetzt, doch eine erste Einschätzung geben kann. Hier ist ein Beispielergebnis:

Fazit

Barrierefreiheit ist ein Muss für jedes Unternehmen, das online präsent ist. Es geht nicht nur darum, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch darum, eine bessere Benutzererfahrung zu bieten, die Zielgruppe zu erweitern und das Unternehmensimage zu verbessern. Beginne noch heute mit der Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Dein Unternehmen bereit ist für die Anforderungen von morgen.

Kontaktmöglichkeiten

Wir von etabytes sind darauf spezialisiert, maßgeschneiderte, barrierefreie Webdesign- und Softwarelösungen zu entwickeln. Kontaktiere uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und erfahre, wie wir Dir helfen können, Deine digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Weitere wichtige Quellen

Website des World Wide Web Consortiums (W3C) für die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 zur W3C


Die WCAG 2.1 sind die aktuellen internationalen Richtlinien des W3C für barrierefreie Webinhalte. Sie definieren die Standards und Erfolgskriterien für eine barrierefreie Gestaltung von Websites und Webanwendungen.

EU-Kommissions-Website über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen mit Informationen zur EN 301 549. zur EU-Komissions-Website


Hier finden sich detaillierte Informationen zur EU-Richtlinie für Barrierefreiheit im Internet (Web Accessibility Directive) sowie zur harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 für barrierefreie IKT-Produkte und -Dienste.

Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Gesetzen und Richtlinien zur Barrierefreiheit. Zur Website

 

Diese Seite erläutert die Rechtsgrundlagen in Deutschland, insbesondere die Umsetzung der WCAG-Richtlinien und der EN 301 549 durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

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